mit einer vorinstallierten Mac-OS-X-Leopard-Version an. Kann das gut gehen?
Softwarelizenzverträge haben die Rechtsprechung schon mehrfach
beschäftigt, wobei sie in der Regel als so genannte Allgemeine
Geschäftsbedingungen eingestuft wurden. In einer solchen schreibt Apple in
Absatz 2a vor, dass ein Leopard-Betriebssystem ausschließlich auf einem
Apple-Computer betrieben werden darf. Der Bundesgerichtshof, das oberste
deutsche Gericht in Zivilsachen, hatte sich im Jahre 2002 schon mit einer
ähnlichen Klausel zu befassen: Ein Softwareanbieter räumte einem Benutzer einer
hochpreisigen Software nur das Recht ein, das Programm auf einem bestimmten
Computer zu installieren – für eine Übertragung auf einen anderen PC bedurfte
es der Mitwirkung des Anbieters. Zulässig, urteilten die Karlsruher Richter
(Urteil vom 24.10.2002 - Aktenzeichen I ZR 3/00).
So könnte auch Psystar mit seinem Vorgehen auf Probleme
stoßen. Nicht nur verletzt das Unternehmen die Lizenzbedingungen des
Leopard-Systems, auch ließe sich juristisch an so genannten Unlauteren
Wettbewerb denken. „Was, wenn Honda nach dem Kauf vorschriebe, man dürfe nur
auf bestimmten Straßen fahren“, hält Psystar-Sprecher Robert - den Nachnamen
möchte er nicht nennen - gegenüber dem Online-Magazin InformationWeek dagegen.
Beim Klone-Hersteller ist man überzeugt, eine Beschränkungsklausel wie die von
Apple verwendete werde einer gerichtlichen Prüfung nicht Stand halten.
Allerdings ist für die Prüfung von AGB nach deutschem Recht
in der Regel eine Abwägung aller beteiligten Interessen notwendig. Dass Apple für
eine Beschränkung auf Mac-Hardware Gründe hat, ist leicht ersichtlich: Nur so
lässt sich der reibungslose Betrieb sicherstellen; käme es zu Problemen bei der
Benutzung, wäre der Mac-Hersteller je nach Fall möglicherweise sogar haftbar.
Auch ohne juristische Schritte könnte den Mac-Klonen aber ein
nur kurzes Leben gegönnt sein: Fristete die Gemeinde der PC-Leopard-Nutzer
bislang ein reines Schattendasein, richtet Psystar nunmehr den Scheinwerfer auf
die entsprechende Option. Und riskiert damit, dass Apple schon im nächsten
Systemupdate Sicherungsmechanismen unterbringt, die den Betrieb wieder auf originale
Macs beschränken. Sonderlich zukunftssicher ist eine Investition in die Open
Computer also ohnehin nicht. So mag sich Psystar schon bald wieder zu einer
Umbenennung gezwungen sehen: Aus dem Open Computer könnte ein Closed Computer
werden.
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Bin ja mal gespannt wie lange es dauert, bis die Anwälte von Apple sie von der Bühne kicken!
und ich bin gespannt ob die mal getestet werden...