Aus Open Mac wird Open Computer

Der Angriff der (Mac-)Klonkrieger

Der Hersteller Psystar zeigt sich flexibel: Gestern hießendie neu vorgestellten Macintosh-Klone noch Open Mac, heute laufen sie unter derBezeichnung Open Computer. Bloß keine Marke von Apple verwenden, nur keinenÄrger mit dem Originalhersteller provozieren, lautet offenbar die Devise. Dochgleichzeitig bietet das Unternehmen seine Computer gegen 155 US-Dollar Aufpreis

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mit einer vorinstallierten Mac-OS-X-Leopard-Version an. Kann das gut gehen? 

Softwarelizenzverträge haben die Rechtsprechung schon mehrfach

beschäftigt, wobei sie in der Regel als so genannte Allgemeine

Geschäftsbedingungen eingestuft wurden. In einer solchen schreibt Apple in

Absatz 2a vor, dass ein Leopard-Betriebssystem ausschließlich auf einem

Apple-Computer betrieben werden darf. Der Bundesgerichtshof, das oberste

deutsche Gericht in Zivilsachen, hatte sich im Jahre 2002 schon mit einer

ähnlichen Klausel zu befassen: Ein Softwareanbieter räumte einem Benutzer einer

hochpreisigen Software nur das Recht ein, das Programm auf einem bestimmten

Computer zu installieren – für eine Übertragung auf einen anderen PC bedurfte

es der Mitwirkung des Anbieters. Zulässig, urteilten die Karlsruher Richter

(Urteil vom 24.10.2002 - Aktenzeichen I ZR 3/00).

So könnte auch Psystar mit seinem Vorgehen auf Probleme

stoßen. Nicht nur verletzt das Unternehmen die Lizenzbedingungen des

Leopard-Systems, auch ließe sich juristisch an so genannten Unlauteren

Wettbewerb denken. „Was, wenn Honda nach dem Kauf vorschriebe, man dürfe nur

auf bestimmten Straßen fahren“, hält Psystar-Sprecher Robert - den Nachnamen

möchte er nicht nennen - gegenüber dem Online-Magazin InformationWeek dagegen.

Beim Klone-Hersteller ist man überzeugt, eine Beschränkungsklausel wie die von

Apple verwendete werde einer gerichtlichen Prüfung nicht Stand halten.

Allerdings ist für die Prüfung von AGB nach deutschem Recht

in der Regel eine Abwägung aller beteiligten Interessen notwendig. Dass Apple für

eine Beschränkung auf Mac-Hardware Gründe hat, ist leicht ersichtlich: Nur so

lässt sich der reibungslose Betrieb sicherstellen; käme es zu Problemen bei der

Benutzung, wäre der Mac-Hersteller je nach Fall möglicherweise sogar haftbar.

Auch ohne juristische Schritte könnte den Mac-Klonen aber ein

nur kurzes Leben gegönnt sein: Fristete die Gemeinde der PC-Leopard-Nutzer

bislang ein reines Schattendasein, richtet Psystar nunmehr den Scheinwerfer auf

die entsprechende Option. Und riskiert damit, dass Apple schon im nächsten

Systemupdate Sicherungsmechanismen unterbringt, die den Betrieb wieder auf originale

Macs beschränken. Sonderlich zukunftssicher ist eine Investition in die Open

Computer also ohnehin nicht. So mag sich Psystar schon bald wieder zu einer

Umbenennung gezwungen sehen: Aus dem Open Computer könnte ein Closed Computer

werden.

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Bin ja mal gespannt wie lange es dauert, bis die Anwälte von Apple sie von der Bühne kicken!

und ich bin gespannt ob die mal getestet werden...

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