Nach dem Willen der EG-Kommission könnte jedoch bald eine gewichtige Neuerung anstehen, wie der österreichische Rundfunk (ORF) herausgefunden haben will.
Momentan haben 164 Länder die "Revidierte Berner Übereinkunft" (RBÜ) ratifiziert, die jedem Urheber in anderen Ländern den Grundsatz der Inländerbehandlung gewährt: Wer in Deutschland ein Werk erschafft, wird in Frankreich genauso behandelt, wie ein französischer Urheber. Doch Verletzungen auch jenseits der Grenzen zu verfolgen, ist aufwendig und schwierig.
Dies soll sich nun ändern: Informationen des ORF zufolge verhandelt die EG-Kommission derzeit mit den USA über ein "ACTA" tituliertes Abkommen, dass die zivilrechtliche und Strafverfolgung wegen Urheberrechtsverletzungen auch über die Grenzen der einzelnen Staaten hinaus ermöglichen soll - selbst in Fällen der "Internet-Piraterie". Die Verhandlungen fänden hinter verschlossenen Türen statt, so der ORF, eine Verabschiedung erwarte man aber beim kommenden Gipfeltreffen der acht führenden Industrienationen (G8).
Auch weitreichende Kontrollbefugnisse soll ACTA enthalten: Vorgesehen sei etwa, dem Zoll am Flughafen die verdachtsunabhängige Kontrolle von Datenträgern zu erlauben - so könnten Notebooks, iPods oder USB-Sticks nach dem Von-Bord-Gehen schnell für unangenehme Verzögerungen sorgen. Kein Wunder also, dass die Verhandlungen auf scharfe Kritik nicht nur seitens Abgeordneten des EU-Parlaments stoßen: "[Hier treten] unzulässigerweise Partikularinteressen diesseits und jenseits des Atlantiks [in den Vordergrund]", kritisiert Grünen-Abgeordnete Lichtenberger.
Sollte das Abkommen auf dem nächsten G8-Gipfel verabschiedet werden, müssten weiterhin Ratifizierungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgen, um für rechtlich verbindliche Wirkung zu sorgen. Da derzeit jedoch erst ein früher Entwurf des Abkommens ans Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, bleibt abzuwarten, welchen Inhalt ACTA in seiner finalen Fassung haben wird. Möglicherweise werden bis dahin noch Entschärfungen dafür sorgen, dass das Gesamtpaket mit den auch auf EU-Ebene gewährten Grundrechten in Einklang stehen wird.
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Gemach, gemach. Diese so genannt "weitreichenden Kontrollbefugnisse" sind womöglich gar nichts so neues? Über das Recht zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von mitgeführten Waren verfügen Zollbehörden aller Herren Länder seit eh und je. Und auch Datenträger stellen Waren dar. Ein Blick des Zöllners auf deren Inhalt also schon seit immer möglich. Dazu bedarf es keiner ACTA. Letztere mit drohenden Warteschlangen und neuen Eingriffen in die Privatsphäre schlecht zu reden, ist also primär Angstmacherei mit konstruierten "Bedrohungen".
man kann es auch sauber übertreiben, wird ja die totalle kontrolle und überwachung, bin gespannt wie lang es dauert, bis der staat über jedes bit/byte bescheid weiss.. den mobilfunk hat man ja schon im griff!
> Und auch Datenträger stellen Waren dar. Ein Blick des Zöllners auf deren Inhalt also schon seit immer möglich.
Aus dieser Sichtweise heraus stellt auch ein verschlossener Brief eine "Ware" dar. Dank Art. 10 des GG gibt das einem Zollbeamten jedoch keineswegs das Recht, verdachtsunabhängig einen Einblick in denselben nehmen zu dürfen. Das neue Gesetz soll jedoch genau solches Eindringen in die Privatspäre ausdrücklich und ohne Anfangsverdacht erlauben.
Wenn Du Kritik an einem solchen Abkommen als "Schlechtreden" bezeichnest, würde mich interessieren, inwiefern das ACTA-Abkommen Deiner Meinung nach denn sinnvoll oder gar nötig sein sollte.
Tatsache ist, dass ein geschlossener Brief vom Zoll geöffnet werden darf. Öffnen des Umschlags und Kenntnisnehmen vom geschriebenen Inhalt des Briefes sind zwei unterschiedliche Dinge.
Es mag Inhalte auf Datenträgern geben, welche dem Briefgeheimnis unterliegen. Die Datenträger an sich und grundsätzlich auch deren Inhalt tun das nicht. Eine Einsichtnahme, bis an den Punkt, an welchem allenfalls ein Briefgeheimnis zu wirken beginnt, ist auch heute möglich. (Und ich gehe davon aus, dass auch ACTA nichts darüber hinaus gehendes bringen wird.)
Und ich habe nicht Kritik per se als Schlechtreden bezeichnet. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die hier vorgebrachte Kritik vollständig an der Sache vorbei zielt, weil etwas kritisiert wird, was eben gerade nicht erst durch ACTA kommen wird, sondern schon immer so war und ist. Kritik an ACTA gerne, wenn sie sich wirklich auf dadurch kommende Neuerungen bezieht. Das hier war und ist aber nicht Kritik, sondern konstruierte Panikmache.