Selbst Personen, die über eine "geringstmögliche Aufnahmefähigkeit" verfügen, seien in der Lage, einen tragbaren MP3-Player von einem Luftfilter zu unterscheiden, meint BlueAir. Vielmehr provoziert Apple derartige Probleme erst, wenn um einen nur ähnlich klingenden Namen so ein Theater veranstaltet wird, heißt es sinngemäß in der vierseitigen Klageschrift, die in der vergangenen Woche bei einem Gericht in Illinois eingereicht wurde. BlueAir hofft auf eine gerichtliche Feststellung, dass beide Produkte sich in mehrfacher Hinsicht deutlich unterscheiden, dann hätte auch Apple kein Recht mehr, dem Hersteller zu drohen.
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