Sollte ein Richter tatsächlich eine Patentrechtvereltzung erkennen, könnte dies Apple teuer zu stehen kommen. Denn ZapMedia verlangt den anteiligen Gewinn der letzten Jahre.
"Wenn uns jemand unserer Visionen und unseres geistigen Eigentums bestiehlt, haben wie keine andere Wahl, als uns mit allen Mitteln zu verteidigen", rechtfertigt Chefsyndikus Robert Frohwein den Zug vor Gericht. Bereits Ende der 90er Jahre habe man eine Idee patentieren lassen, bei der es um ein System geht, dass Hardware, Software und digitale Inhalte vereint und dem Benutzer erlaubt, diese zu verwalten - eine Idee, die sich laut Frohwein seit 2001 unerlaubterweise in der iPod-iTunes Kombination wiederfindet.
Vor wenigen Tagen wurde ZapMedia zudem ein weiteres Patent zugesprochen, dass sich verstärkt mit der Verbreitung digitaler Musik sowie Kopierschutzmethoden (DRM) beschäftigt. Auffällig ist jedoch, dass die hinter beiden Patenten stehenden Ideen auch auf viele andere MP3-Spieler und Musikverwaltungsoftware zutreffen. Immerhin hat ZapMedia aber bereits im Juni 2006 Apple auf die Patentverletzungen aufmerksam gemacht, jedoch weigerte sich Apple damals, eine Lizenzvereinbarung zu treffen, so Frohwein weiter. Je nach dem, wie die Gerichtsverhandlungen verlaufen, stehen ZapMedias Chancen jedoch nicht allzu schlecht, dass sich Apple nun doch zu einer solchen Vereinbarung entschließt.
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