"Die Beklagten wussten, dass die Optionen nicht zu den offiziell bekannt gegebenen Terminen vergeben worden waren", behaupten die Martin V. und Kenneth M. in ihrer Klageschrift, "es wurden Unterlagen gefälscht, um der Sache den Schein der Legalität zu geben. Dabei wussten [Steve] Jobs und die anderen sehr genau um die betrügerische Natur ihrer Handlungen."
Die Kläger stützen sich darauf, dass ein Wertverlust der Apple-Aktie von 14 Prozent unmittelbar auf die Options-Unregelmäßigkeiten zurückzuführen sei. Allerdings dürfte ein solcher Zusammenhang nicht einfach zu beweisen sein. Überdies könnte ein durch den Aktienskandal entstandener Schaden durch die Wertentwicklung in den letzten Monaten schon längst wieder ausgeglichen sein. Schließlich erscheinen auch die gegen Apple-Chef Steve Jobs ausgesprochenen Beschuldigen nicht als Garant für einen Erfolg der Kläger: Nach Ansicht der US-Börsenaufsichtsbehörde war der Apple-Chef nicht aktiv involviert.
Eine frühere Klage mit gleicher Begründung war bereits Ende 2007 vor einem kalifornischen Gericht gescheitert; der damalige Richter Jeremy Fogel stellte in seinem Urteil fest, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche. Insgesamt dürften die Erfolgsaussichten der Klage von Martin V. und Kenneth M. also begrenzt sein - sollten sich in der Sache Neuigkeiten ergeben, werden wir natürlich an gewohnter Stelle berichten.
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