Anspruch verjährt - Apple fein raus?

Aktionärskläger gewinnen wieder Oberwasser

Mit dem in der vergangenen Woche ergangenen Urteil schien der Fall beinahe schon abgehakt: Die Klage mehrerer Anleger wegen der Rückdatierung von Aktienoptionsscheinen wurde wegen fehlender Beweise und unter Berufung auf Verjährung vor einem kalifornischen Gericht abgewiesen. Der Prozess zeigte jedoch auch mögliche weitere Ansatzpunkte für eine Klage, was den Anlegern erneut Oberwasser gibt und den Weg zu neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen ebnet.

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Zwar wurde die Klage durch Richter Jeremy Fogel vom Federal District Court in San Jose wegen Verjährung abgelehnt, in seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter jedoch, dass spätere Tatbestände unter Umständen eine Schadensersatzpflicht begründen könnten. Nach US-amerikanischem Recht verjähren derartige Schadensersatzansprüche nach 3 Jahren. Sollten die Kläger, die erst am 30. Juli 2006 Klage eingereicht haben, also belegen können, dass Apple auch nach dem 30. Juli 2003 pflichtwidrig gehandelt hat, könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden.   

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