Kein wirtschaftlicher Schaden durch Rückdatierung

Aktienoptionsskandal: Klage gegen Apple erneut zurückgewiesen

Der Streit um die Rückdatierung von Aktienoptionsscheinen scheint nun endgültig vom Tisch: Auch in der zweiten Klage des New Yorker Rentenfonds gegen Apple hat Richter Jeremy Fogel einen wirtschaftlichen Schaden verneint und den Antrag zurückgewiesen. Die Aktienaffäre, die schon im vergangenen Jahr für öffentliche Auseinandersetzung sorgte, scheint damit ausgestanden.

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Bereits im letzten Herbst hatte der Rentenfond "New York City Employee's Retirement System" mit der Behauptung, die Rückdatierung der Optionsscheine habe den Aktienkurs negativ beeinflusst, gegen Apple prozessiert - und verloren. Richter Jeremy Fogel stellte in seinem Urteil im November 2007 fest, dass keine ausreichende Beweise für einen solchen Zusammenhang vorliegen und ein Schadensersatzanspruch nicht besteht. Mit angeblich neuen und stichhaltigeren Beweisen haben die Kläger schließlich Anfang diesen Jahres einen weiteren Klageantrag gewagt. Mit der erneuten Feststellung, dem Fond sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, scheint den Klägern nun endgültig der Wind aus den Segeln genommen zu sein.  

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