Der Bundesgerichtshof (BHG) hat im Streit zwischen Apple und Motorola ein Patent von Apple für nichtig erklärt. Das Patent (Europäisches Patent EP1964022) beinhaltete die Wisch-Geste zum Entsperren des iPhones und iPads. Es ging bei den Verhandlungen darum, ob die Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig sei.
Der BGH urteilte, dass das Patent nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Die Erfindung sei zwar eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung, allerdings habe Apple lediglich eine graphische Anleitung zum entsperren des iPhones, das berühmte "Slide to unlock", hinzugefügt. Aber eine benutzerfreundliche Anzeige habe durch den Stand der Technik bereits nahegelegen. Außerdem sei das Patent nach Ansicht des Gerichts nicht neu. Demnach habe ein von einem schwedischen Hersteller vertriebenes Mobiltelefon namens Neonode N1 mit dem Betriebssystem Windows CE.NET bereits 2004 fast alle Merkmale des Patents vorweggenommen.
Die grafische Anleitung, die Apple auf dem Bildschirm hinzufügte, reiche nicht aus, um daraus eine Erfindung zu machen. Das Bundespatentgericht hatte Motorola bereits recht gegeben und das Patent für nichtig erklärt (Az.: X ZR 100/13). Apple war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen.
Apples Klagen gegen die Konkurrenz
Apple hatte bereits in 2011 damit begonnen, mit Patent-Klagen gegen Konkurrenten wie Samsung und Motorola vorzugehen. Diese gingen mit eigenen Klagen gegen den iPhone-Hersteller vor. Gegen das oben genannte Apple-Patent hatten Motorola Mobility, das inzwischen zu Lenovo gehört, und Samsung geklagt. Inzwischen hat Samsung seine Klage jedoch zurückgezogen.
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