Apple: Rückgaberecht auf iTunes-Inhalte innerhalb von 14 Tagen - die 30 Prozent Provision behält Apple jedoch ein

Die Rückgabe digitaler Inhalte erweist sich als deutlich schwieriger als eine Hose oder einen anderen materiellen Gegenstand zu stonieren - doch ganz so schwierig ist es dann doch wieder nicht. Apple hat seine AGB aktualisiert und bietet den Käufern digitaler Inhalte über iTunes die Möglichkeit, den Kauf zu stornieren - sofern das innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgt. Ein Manko gibt es allerdings dann doch. Diese vermeintliche Kundenfreundlichkeit bleibt an den Entwicklern hängen.

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Apple hat seine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) aktualisiert, wie die Kollegen von Mactechnews.de berichten. Diese sehen nun vor, dass der Nutzer digitale Inhalte, wie Musik, Apps und Filme, die er im iTunes Store erworben hat, innerhalb von 14 Tagen ohne der Angabe eines Grundes zurückgeben kann.

Widerrufsrecht: Wenn Sie Ihre Bestellung rückgängig machen möchten, können Sie sie binnen 14 Tagen nachdem Sie die Quittung erhalten haben ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt nicht für iTunes-Geschenke, nachdem der jeweilige Code eingelöst wurde. --- Apple

Kauf rückgängig machen - so geht's

Wie Apple selbst in seinen Bedingungen erklärt, muss der Nutzer auf "Problem melden" innerhalb der Artikelseite  klicken - verwendet der Nutzer “Problem melden”, wird Apple seinem Kunden unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Stornierung übermitteln. Von dieser Stornierungsform ausgenommen sind iTunes Match, Staffel-PassMulti-Pass, iTunes Geschenke und Guthabenkonten. Die Stornierung dieser Inhalte erfolgt über den iTunes Support. Zudem hat der Nutzer das Recht, Apple über seine Entscheidung über das Muster-Widerrufsformular oder eine anderweitig eindeutige Erklärung zu informieren.

Provision bleibt an Entwicklern hängen

Diese nach Außen hin scheinbar kundenfreundliche Art von Apple täuscht jedoch. Apple erstattet dem Kunden den Betrag zwar zurück, behält aber die 30 Prozent Vermittlungsprovision ein. Diese nimmt das Unternehmen vom Anbieter des Inhalts beziehungsweise vom Entwickler. Für Apple ist es also keine große Überwindung sich in seinen AGB kulant zu zeigen, denn finanziell ändert sich für das Unternehmen eigentlich nichts. Im Gegenteil, denn aufgrund dieses Rückgaberechts fühlen sich Kunden sicherer, Inhalte zu kaufen, was die Verkaufszahlen nach oben treiben könnte.

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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Apple mit dieser Strategie auf Dauer durchkommt. Das ist rechtlich kaum zu halten. Sich Entwickler haben Rechte.

b2b gibt es keine Regelung. Kauf was im Laden und geb es zurück. Dann bleibt der Händler auch darauf sitzen wenn er es nicht mehr verkaufen kann ;) als Händler gibt es kein Rückgaberecht

Warum sollte es nicht rechtens sein?

Apple hat seine Aufgabe erfüllt - die Verkaufsplattform wurde zur Verfügung gestellt, den iOS-/OS X-Usern wurde der Zugang ermöglicht, das entsprechende App wurde darauf angeboten, die Vermittlung eines (Ver-)Kauf(e)s wurde ermöglicht und auch abgewickelt.

Die Tatsache, dass der Kunde mit der Ware nicht zufrieden ist, ist nicht die Schuld von Apple, warum sollte also die Provision erstattet werden?

Die Vorgehensweise ist weder rechtlich grenzwertig, noch ungewöhnlich.

Hat Apple doch den Kauf nicht abgewickelt (weil er ja eben storniert wurde)!

Apple hat eine Dienstleistung erbracht - und zwar vollständig, und zwar exakt in dem Moment, in dem das App auf dem Gerät des Kunden installiert ist und der Entwickler bezahlt wurde. Damit ist die Dienstleistung, für die die Provision fällig ist, vollständig erbracht.

Wenn der Kunde sich zur Rückabwicklung/Stornierung entscheidet, bleibt die Dienstleistung des Verkaufs vollständig erfüllt. Es gibt einige Anbieter, die in solchen (b2b-)Prozessen sogar nochmals extra Geld für die Stornierung nehmen, da auch das ein erneuter Dienstleistungsprozess ist.

Das ist ja mal ne komische Denke. Abwicklung erfolgte selbstverständlich in Form von Angebot, Verkauf und Retoure. Das der Entwickler die Serviceleistungen zahlen muss ist selbstverständlich. Außerdem ist es auch gleichzeitig eine Motivation nicht zufriedenstellende Software transparenter anzubieten bspw. als trial Version oder eben besser zu programmieren ! So einfach ist das. Bin ich nicht happy mit der App zurück damit...bei einer guten App muss ich diese auch nicht zurück geben und mal ehrlich gefühlt 70% ist einfach auch Mist im App Store.

Ach, dass finde ich gut. Dann werde ich mal mit meinen anderen Geräten und verschiedene LogIn für den App Store die APP " Dial List " auf jedes Gerät laden und dann zurückgeben, nur damit der Entwickler 30 % verlust hat. Dieser hält es nicht nötig seit einem Jahr Fehler in Dial!List zu beseitigen. Auf Mail´s werden nicht geantwortet, dann mach ich es halt so !!!

Es wäre wirklich nett von Apple auch die 30% zurückzugeben.

Vermutlich fänden auch Versandhändler gut, wenn sie die Versand- und Rücksendekosten sowie die Handling-Kosten und Wertminderung der zurück gesendeten Artikel ersetzt bekämen. Frag doch mal die Post.

Immerhin verzichtet Ebay auf seine Provision, wenn aus einem Handel nachweislich nichts geworden ist.

Kleiner Hinweis als Nachtrag:
Wenn selbiger Nutzer die App später erneut kauft, werden keine 30% berechnet.

Ich glaube die Idioten zerstören sich Ihren eigenen Markt, wer hat mit diesem Risiko draufzulegen, noch Interesse für Apple weiterzuntwickeln!

ok...nur mal so rumgesponnen, aber apple könnte theoretisch xx tausendmal eine app kaufen, die dann selbst umtauschen und die 30% kassieren...der Entwickler bekommt in dem fall nichts ausser einen schaden!!

Richtig. Ein Schaden entsteht für die Entwickler so oder so, auch wenn Apple wie beschrieben ehrlich bleibt. Aber naja, da sehen wir es wieder einmal. Unanständig Kohle scheffeln wie blöd und dann den Hals nicht mehr vollkriegen! Apple wird langsam aber sicher zum Schandfleck all dessen was wir einmal an dieser Firma liebten! In der Schweiz, so habe ich gehört, bescheissen sie die Plattenfirmen, in dem sie überhöhte Preise für Alben und Songs im iTunes, in CHF, verlangen, dann aber den €-Preis abrechnen und den Umrechnungskurs nicht berücksichtigen und das schon seit Jahren!

So wie die Schweizer Banken alle anderen Staaten bescheißen, kann ruhig auch mal ein Schweizer Beschießen werden.

Merkt den keiner das hier ein Wochen alter Artikel wiederverwertet wurde!
Inzwischen ist doch bekannt das Apple nach ca. einem Dutzend Rückgaben, beim nächsten Kauf ein Popup einblendet, in dem der Käufer auf sein Rückgaberecht verzichten muss um den Kauf zu tätigen.

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