Wenn das allerdings passiert und Titel aus dem Apple-Portfolio entfernt werden, löscht Apple diese Titel auch aus den Nutzer-Mediatheken in der iCloud. So ist das dem Boing-Boing.net-Blogger Thom Dunn passiert. Als er sich ein Musikstück anhören wollte, bemerkte er, dass das gesamte Album nicht mehr in seiner iTunes-Bibliothek zu finden war – obwohl er es gekauft hatte. „Apple hat Dateien, die ich besaß, gelöscht, ohne mir dies mitzuteilen. Das war unvermeidlich, aber ich bin immer noch sauer,“ schrieb Dunn.
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Auf seine Nachfrage bei Apple erhielt er folgende Antwort: „Dieses Album ist aus vielen Gründen vom Inhaltsanbieter geändert worden. [...] Von Zeit zu Zeit aktualisieren unsere Inhaltsanbieter ihre Artikel im Katalog, um die höchstmögliche Qualität für unsere Kunden zu gewährleisten", es ist nun entfernt und kann nicht mehr erneut aus dem iTunes Store heruntergeladen werden.
Vorsicht: Gekauft ist nicht gekauft!
Entsprechend ist dazu auch ein Passus in Apples Geschäftsbedingungen verankert. Umgehen kann man diese plötzlich wieder verschwundenen Käufe nur, wenn sie nicht in der iCloud gespeichert werden, sondern direkt auf dem Mac oder PC. Thom Dunn gibt daher selbst den Tipp, besser von allen Käufen Backups zu machen, auch wenn es noch so bequem ist, auf die iCloud-Bibliothek zurückzugreifen.
Es ist nicht der erste derartige Fall, der in den Medien für Zündstoff sorgt. Vor rund eineinhalb Jahren machte ein Fall einer Nutzers Furore, der sich über von ihm gekauften Filme ärgerte, die Apple gelöscht hatte.
So schützt man sich!
Der einfachste Schutz vor solch Ärger ist es daher, Käufe direkt zu laden und mit einem Backup zu sichern:
- Auf dem Mac öffnen Sie dazu die App „Apple Music“.
- Wählen Sie in der Menüleiste „Musik“ > „Einstellungen“.
- Klicken Sie auf den Tab „Dateien“ und dann auf „Importeinstellungen“.
- Klicken Sie auf das Menü neben „Importieren mit“, und wählen Sie das Codierungsformat, in das die Musiktitel konvertiert werden sollen.
- Klicken Sie auf „OK“.
- Halten Sie die Wahltaste (alt) gedrückt, und wählen Sie die „Ablage“ > „Konvertieren“ > „In [Importpräferenz] konvertieren“ aus.
Dann sucht man sich noch den Speicherplatz aus oder brennt die Titel zum Beispiel auf eine CD oder DVD.
Auch bei älteren gekauften Musiktitelen im kopiergeschützten AAC-Format lässt Apple das zu, soweit sie noch im Store vorhanden sind. Dann kann man die Songs aktualisieren (erneut herunterladen im neuen Format) und anschließend konvertieren.
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Das ist und war schon immer so und ist nichts neues. Deshalb kaufe ich schon seit Jahren keine Artikel mehr iTunesStore! Das war mir vielfach passiert, aber dank meiner akribischen Backups erwuchs mir nie Problem daraus. Der einfachste Schutz ist nichts mehr im iTunesStore zu kaufen und kommt mir jetzt bitte nicht damit die anderen machen es auch so! Die Pfeifen bei Apple profitieren gleichsam wie die MI, und können dadurch Ihren Mist, wenn man nicht aufpasst, unerfahren ist, oder noch schlimmer Apple vertraut, gleich mehrmals verkaufen.
Habe bisher keine Filme oder Musik verloren die aus dem Verkauf gezogen worden sind z.B. 2001: Executive Protection – Die Bombe tickt (
2003: The Third Wave – Die Verschwörung auch Heist : Der Letzte Coup
Bekommt man eigentlich den Kaufpreis ungefragt rückerstattet? (Sonst wäre es ja eine Form des Betruges)
Nein, da es explizit in den AGBs erwähnt wird
Ja, kann man so sehen, auch wenn es in der AGB steht, zumindest moralisch. Das wäre in etwa so, als würde ein Rechteinhaber zu dir Nachhause kommen und dir die CD die du einst gekauft hast ohne Entschädigung zurückverlangen und das nur weil sie nicht mehr produziert wird. Genauso mit deinem Fernseher, deinen Küchengeräten und -utensilien, deinem Bett (vielleicht noch Kompetenzgut), deinem Fahrrad, deinem Auto, deinem Haus und zu guter letzt verlangen auch die Eltern, deines(r) Partners oder Partnerin jeden Monat Miete. Für manchen wäre letzteres vielleicht auch ein Segen und man könnte einfach die Zahlung einstellen und hätte nicht die Qual per SMS Schluss zu machen. Würde also heissen, dass du dir nur das Nutzungsrecht für eine gewisse Zeit erkauft hast. Das macht ja zur Zeit mit den Softwareabos und den Streamingdiensten Schule, und viele akzeptieren das offensichtlich diskussionslos. Aber, du hattest und hast natürlich die Möglichkeit ein Backup zu machen, nur wie lange noch, wenn's nichts mehr zu kaufen gibt?
Aber mit der Robotik naht zumindest die Rettung in Sachen Lebenspartner/in (siehe Cherry 2000) ;-)
He? Nix verstanden? Mir gehört der Artikel auf Lebenszeit. Ich muss ihn nur sichern. CD, Festplatte, etc. Nur die Apple Cloud geht nicht, da Rechteinhaber eben verlangen, dass Apple diese bei Löschung der Vertrags mit Apple von den Servern nehmen. Hier kann man allenfalls überlegen, ob dieses durch Verträge zwischen Rechteinhaber und Apple verhindert werden kann oder ob es technische Möglichkeiten gibt, in den Nutzerclouds den Film stehen oder das Musikstück stehen zu lassen. Schwierig, da Stand heute ein jeder Rechteinhaber die Löschung durch Apple auf einem Apple Server verlangen kann, wenn der Rechtevertrag beendet wird. Daher weist Apple & Co. ja in den AGBs auf solche Eventualitäten hin.
Also Backup und Du bleibst im Besitz. Nur in der Cloud = Pech gehabt.
Aber letztlich kommt dieses in der Praxis zwar vor, aber trotzdem recht selten.
Nächstes Mal beim Lesen in den "Augenzwinkerndenzwischendenzeilenlesenmodus" schalten und erst dann posten! Habe ich doch geschrieben (siehe 1. Post ganz oben). Der Rest meines obigen Posts ist, mit Verlaub, mit einem Augenzwinkern gemeint, trotz der Nähe zur Realität - merkt man das nicht? Und wenn du schon am philosophieren bist, dann aber richtig und nicht nur halbgar. Uns allen, gehört letztendlich überhaupt nichts - obwohl ich gerne einige CDs und DVDs mitnehmen würde! ;-). Vielleicht haben's ja die Pharaonen doch richtig gemacht und eine Kopie Ihrer Gegenstände mitgenommen :--)! PS: Ich habe (siehe 1. Post ganz oben) diese Geschichte schon geschnallt, als du vermutlich noch in den Windeln gelegen bist, also vor gut 16 Jahren. lol
Es ist natürlich auch bei allen anderen Stores so. Wenn ein Rechteinhaber einen Store streicht, dann ist es so. In sofern Quatsch was hier einer davor schrieb. Apple ist vielleicht anfälliger, weil sie aufgrund ihrer Marktmacht höhere Gebühren nehmen. Aber das ist schon der einzige Unterschied.
Aber grundsätzlich könnte man von Apple auch erwarten und auch von allen anderen, dass sie zukünftig entsprechende Passagen in den Verträgen mit den Nutzungsinhabern abschließen. D h gekauft und somit auch online für Käufer auf Lebenszeit verfügbar.
Es ist heute einfach nichtbmehr zeitgemäß seine Festplatte und eine Platte dafür zu opfern.
regnet ab und an auch mal ab.
Dann wird man dabei nass.
Verstehe ich nicht. Gibt es allen Ernstes Menschen, die sich ausschließlich auf die Cloud verlassen? Dann tut es mir echt leid. Natürlich hat man mindestens 1 Gerät (normalerweise seinen PC/mac) auf dem die iTunes Bibliothek in physischer Form vorliegt. Auf allen anderen nutzt man die Cloud, aber eines muss logischerweise immer der Master sein. Von dort aus kann man sie dann auch wieder neu in die Cloud laden.