Proteste

Apple klagt gegen Besetzung durch Attac-Aktivisten

Der Steuerstreit zwischen der Apple, Irland und der EU sorgt für viel Kritik an Apple. Die Organisation Attac wirft dem Konzern vor, bewusst Steuern zu vermeiden und gezielt nach Schlupflöchern und Sonderregeln Ausschau zu halten. Eine Protestaktion von Attac in Frankreich soll nun durch eine Klage von Apple verhindert werden. Grund seien Sachbeschädigungen und Gefahren für Mitarbeiter und Kunden.

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Im Steuertreit zwischen Apple und der Europäischen Union treffen verschiedene Seiten aufeinander. Apple, dessen Europa-Hauptsitz in Irland liegt, behauptet sich an alle Steuergesetze gehalten und keine verbotenen Sonderregeln genutzt zu haben. Doch genau dies wirft die EU-Kommission Irland und Apple vor und fordert die Nachzahlung von rund 13 Milliarden Euro. Inzwischen haben sich alle Parteien darauf geeinigt, das Geld im ersten Quartal 2018 zunächst auf ein Treuhandkonto zu überweisen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Auch in den Paradise Papers ist der Name Apple aufgetaucht. Der Konzern war scheinbar 2014 aktiv auf der Suche nach einer neuen Steueroase, nachdem in Irland die Steuergesetze angepasst werden sollten.  

Attac protestiert in Stores - Apple antwortet mit Klage

Einer der größten Kritiker Apples ist die 1998 in Frankreich gegründete Vereinigung Attac. Die Organisationen setzt sich unter anderem für die Besteuerung von Finanztransaktionen ein. Die Aktivisten machen mit verschiedenen Aktionen auch immer wieder auf die Steuerkritik rund um Apple aufmerksam. So wurde zum Beispiel Anfang Dezember der größte Apple-Store in Paris besetzt und durch Transparente auf die Anliegen Attacs aufmerksam gemacht. 

Um solche Aktionen zukünftig zu unterbinden, reichte Apple nun Klage vor dem Pariser Landgericht ein und fordert ein dreijähriges Hausverbot für die Attac-Aktivisten, wie der französische TV-Sender France Info berichtete. Grund sei die Verwüstung der Geschäfte und die Gefahr für die Sicherheit von Angestellten und Kunden. Attac betonte, es sei bei keiner der bisherigen Aktionen zu Sachbeschädigungen gekommen und alles stets friedlich und gewaltfrei abgelaufen. Das Landgericht wird wohl nicht vor Mitte Februar eine Entscheidung treffen.  

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