Entwickler*innen, die unter den neuen App-Store-Geschäftsbedingungen oder den bisherigen Kaufbedingungen arbeiten, können ihre Apps aktualisieren, um Angebote über Webseiten, alternative App-Marktplätze und andere Apps zu kommunizieren und zu bewerben.
- Apple erlaubt Entwicklern in der EU, externe Links einzubauen.
- Neue Gebührenstruktur mit niedrigerem Initial- und Dienstleistungsaufschlag.
- Änderungen gelten ab iOS 18, iPadOS 18, macOS Sequoia und mehr.
Kund*innen können durch externe Links auf Webseiten oder in der App verfügbare Webansichten geleitet werden. Apple bestimmt nicht das Design der Kommunikationsmittel und auch nicht den Inhalt, den Entwickler*innen bereitstellen können.
Die Entwickler*innen dürfen Informationen zu günstigeren Preisen außerhalb des App Store, erschwinglicheren Abos oder anderen Angeboten bereitstellen. Externe Links und Angebotsseiten können Anleitungen enthalten, wie Angebote außerhalb des App Store abgeschlossen werden können. Dabei müssen genaue Angaben zu den verfügbaren digitalen Gütern oder Diensten gemacht werden.
Links können angetippt, geklickt oder gescannt werden und die Entwickler*innen haben keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl der URLs. Es dürfen zusätzliche Parameter, Weiterleitungen und Zwischenseiten genutzt werden, allerdings nicht für Werbe-Tracking.
Apple gibt Kundinnen und Kunden zudem die Möglichkeit, In-App-Hinweisblätter abzuschalten, die sie warnen, wenn sie auf nicht-Apple-Kaufmethoden klicken. Standardmäßig wird Apple weiterhin warnen, aber Nutzende können sich dafür entscheiden, diese Warnungen zu deaktivieren. Ein Hinweisblatt innerhalb der App wird pro Sitzung nur einmal angezeigt.
Weitere Informationen zu diesen Änderungen findest du auf Apples-Entwickler-Website und der regelmäßig aktualisierten Digital-Markets-Act-Seite von Apple.
Entwickler*innen in der EU können ab sofort Optionen für externe Links in ihren Apps planen und Kund*innen haben mit dem Start von iOS 18, iPadOS 18, macOS Sequoia, tvOS 18, visionOS 2 und watchOS 11 diesen Herbst Zugriff auf die neuen Funktionen.
Diese Anpassungen gelten ausschließlich für die Europäische Union, es gibt keine Änderungen im App Store in anderen Ländern.
Externe Links in Apps ermöglichen es Entwicklern, Nutzer direkt auf Webseiten oder alternative Plattformen zu leiten, wo Käufe getätigt werden können. Diese Links bieten mehr Flexibilität bei der Angebotsgestaltung und sind Teil von Apples Anpassungen an die EU-Digital-Markets-Act-Vorgaben.
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