Verbraucherschützer mahnen ab

Apple abgemahnt: Teilnahmebedingungen von Schülerkursen rechtswidrig

Apple passt Schülerkurse in Deutschland nach Abmahnung an. Der iPhone-Hersteller bietet auch hierzulande in seinen Apple Stores Seminare und Schülerkurse an. Die Vertragsbedingungen für das Kursangebot muss das Unternehmen nun aber anpassen. Es wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) diesbezüglich abgemahnt und erklärte sich per Unterlassungserklärung einverstanden, die Teilnahmebedingungen bis 10. Juni 2018 anzupassen.

Von   Uhr
1 Minute Lesezeit

Der vzbv veröffentlichte heute Mittag eine Pressemitteilung. Darin spricht der Verbraucherzentrale Bundesverband von einer „Schlappe“, die Apple erlitten habe. Das Unternehmen unterzeichnete nämlich eine Unterlassungserklärung. Gibt es damit aber zu, dass die Teilnahmebedingungen für seine Schülerkurse rechtswidrig waren?

Teilnahmebedingungen für Schülerkurse rechtswidrig

In den Apple Stores in Deutschland gibt es „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen. Diese können Apple-Hardware und -Software kennen lernen und den Umgang anhand kreativer Projekte erlernen.

Apple behielt sich jedoch das Recht vor, Aufnahmen (Fotos, Videos) von Schülern zu machen und diese später für weitere Zwecke zu verwenden. Gleichzeitig lehnte das Unternehmen die Haftung für die Kinder ab. Dem sollten Eltern per Unterschrift zustimmen.

Doch der vzbv sieht noch weitere rechtswidrige Annahmen in den Teilnahmebedingungen. So konnten Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Programm ausgeschlossen werden. Und das, obwohl sie angemeldet sind und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben.

Anpassung bis 10. Juni

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Apple eine Klage angedroht, sollte das Unternehmen nicht einlenken. Das tat es jedoch und unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich der iPad-Anbieter, die Teilnahmebedingungen für seine Schülerkurse bis zum 10. Juni 2018 anzupassen. Die strittigen Passagen sollen dann aus dem Vertragswerk zurückgenommen werden.

Mehr zu diesen Themen:

Diskutiere mit!

Hier kannst du den Artikel "Apple abgemahnt: Teilnahmebedingungen von Schülerkursen rechtswidrig" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.

Ihr zitiert hier wörtlich eine "Schlappe", obwohl in der angegebenen und verlinkten Quelle kein Wort davon ist. Auch in der originalen Pressemitteilung des VZBV ist davon nichts zu finden. Bitte erfindet hier keine Zitate. Das ich höchst unseriös!

....wenn dem tatsächlich so sein sollte, wie es Florator beschreibt, ist das wirklich kein guter Journalismus mehr.

Einmal auf einen Link zur Quelle klicken hätte geholfen. Statt zu skandalisieren, hätten Sie selbst das Korrektiv sein können. Denn alle Informationen, um die Behauptung von Florator zu hinterfragen, haben Sie gehabt. Sie wollten das nur vermutlich nicht überprüfen, weil einfach mitschwimmen noch die Sekunde weniger Aufwand bedeutet.

Dann noch der Tipp: Wenn Sie ein Wort nicht auf Anhieb finden, gibt es auch eine Suchfunktion im Browser. Das Tastaturkürzel rufen Sie am Mac mit CMD + F auf. Dann können Sie den Inhalt der Webseite durchsuchen. Das Wort wird dann für Sie sogar farblich hinterlegt, damit Sie es nicht mehr übersehen können. Wird es mehrmals gefunden, können Sie mit CMD + G von einer Stelle zur nächsten navigieren.

Schauen Sie sich den Artikel dann einfach mal noch genauer an. Die Bildunterschrift in der Quelle lautet: "Schüler mit iPads: Apple erleidet Schlappe gegen vzbv (Foto: apple.com)". Das hab ich mir nicht ausgedacht. Wenn Sie sich jetzt für die Unterstellung entschuldigen? Danke.

So ein Bullshit. Nur weil etwas in Anführungszeichen gesetzt ist, heißt es nicht automatisch, dass es sich um ein Zitat handelt. Man setzt auch geflügelte Worte, die nicht 1:1 verstanden werden dürfen in „Gänsefüßchen“ (Bsp.).

Der Autor hat kein Wort von einem Zitat erwähnt. Es war nur eine subjektive Beschreibung der Pressemeldung.

Sucht euch mal andere Hobbys als ständig sinnlose Kritik zu üben. Ich lese die Artikel gerne und es gibt schlimmeres als einen Rechtschreibfehler.

Ich habe es auch als Zitat verstanden, ist aber eigentlich egal, weil es hier um den Inhalt des Artikels geht (gehen sollte ;-)). Sind diese Kurse eigentlich kostenlos?

Ganz ehrlich, dann sollte Apple das Schülerprogramm einstellen. Ich würde mir auch das Recht vorbehalten irgendeinen Störenfried aus einem Event ohne viel Aufheben zu entfernen. Und das ist kein Kindergarten, wo gestresste Eltern Ihrer Haftung entfliehen können, wenn sie Ihre Kinder im App Store abgeben. Wie krank wird unsere Gesellschaft noch?

Ich stimme florator zu. Hier handelt es sich um einen journalistischen Text bei dem Zitate zwingend in Anführungsstrichen geschrieben werden müssen. Insofern muss beim Leser der Eindruck einer wörtlichen Wiedergabe entstehen. Ist das nicht der Fall, ist das sehr unseriös.

Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.