Keine einfache Frage - aber eine, die gesetzlich geregelt ist. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Buchpreisbindungsgesetzes sind neben klassischen Büchern auch „Produkte, die Bücher [...] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“ preisgebunden. Ob darunter elektronische Bücher fallen, hatten Gerichte noch nicht zu entscheiden. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels jedoch, der Buchhändler wegen Verstößen gegen die Buchpreisbindung abmahnen darf, ist sich sicher: „Preiszubinden sind solche E-Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen.“ Dies teilte er Ende 2008 in einer Stellungnahme mit und erklärte, ohne „Preisbindung könnten im Markt für E-Bücher oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen entstehen, die sich auf die Vielfältigkeit und Verfügbarkeit des Angebots gedruckter Bücher auswirken würden.“
Keine Preiskämpfe und Rabatte
Eine Ansicht, die einiges für sich hat: Schon 1997 entschied der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Zivilgericht, bezüglich einer mit Zeitschriftenbänden gefüllten CD-ROM zugunsten einer Preisbindung. Die Richter führten aus, maßgebend sei, „ob das Produkt [...] geeignet ist, die auf ein herkömmliches, gedrucktes Verlagserzeugnis gerichtete Nachfrage ganz oder teilweise zu befriedigen.“ Ein Kriterium, das E-Bücher erfüllen dürften, denn schon „die CD-ROM-Version einer Fachzeitschrift dient ebenso wie eine gedruckte Ausgabe der Informationsvermittlung.“
Preiskämpfe und Sonderaktionen wie im Ausland dürften damit auf dem deutschen E-Book-Markt nicht vorkommen. Der von Steve Jobs unter der Hand angekündigte Gleichlauf von iBook-Preisen und Preisen der Konkurrenz ergäbe sich schon aus dem Gesetz. Es sei denn, Apple gelänge es, eine Lücke auszunutzen: Die besteht nämlich für „grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes“ und erlaubt es, in bestimmten Fällen ganz von der Buchpreisbindung abzusehen. Sollte das Unternehmen also, wie aktuell mit dem iTunes Store (Sitz: Luxemburg), von einem anderen europäischen Land aus in Deutschland elektronische Bücher feilbieten, könnte das womöglich zu frei festlegbaren Preisen geschehen.
Fazit
Doch auch dies ist noch nicht gerichtlich geklärt. Nur eines steht derzeit fest: Die Eckdaten des neuen Marktes für elektronische Bücher sind noch lange nicht festgeklopft. Bis alle Fragen für Anbieter und Kunden geklärt sind, dürfte noch einige Zeit vergehen.
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Das der Börsenverein des deutschen Buchhandels die Buchpreisbindung gutheisst dürfte nicht verwundern, gehört er oder vielmehr seine Mitglieder zu den Profiteuren dieses Systems. Verlierer sind eher die Kunden, die im Vergleich zu anderen Ländern im deutschsprachigen Raum deutlich höhere Preise für Bücher und Druckerzeugnisse zahlen müssen.
Die Argumentation das die Buchpreisbindung die Vielfalt und die Verfügbarkeit des Angebots an Büchern sichert ist nichts anderes als eine leere Phrase ohne das es dafür Belege gäbe. Die Anzahl veröffentlichter Titel dürfte in vergleichbaren Ländern ohne Buchpreisbindung nicht geringer sein, und ebenso die Verfügbarkeit.