Apples Unterlassungsanordnung stößt auf Kritik

BluWiki darf nicht über iTunes-Mechanismus diskutieren

Wenn Linux-Anwender Musik auf ihr iPhone 3G laden möchten,haben sie ein Problem: iTunes läuft auf dem Betriebssystemnicht und Linux-Programme wie Rhythmbox können nicht mit denneuen Geräten zusammenarbeiten. Als auf iPodhash Lösungsmöglichkeitenfür dieses Dilemma diskutiert wurden, ließ Apple die Internetseitekurzerhand vom Netz nehmen. Jetzt schaltetsich sogar die Bürgerrechtsorganisation EFFin den Fall ein.Auf iPodhash, einer Seite des Open-Source-Projekts BluWiki,

Von   Uhr

diskutierten Entwickler über Möglichkeiten, den

Hashing-Mechanismus zu umgehen, der die Kommunikation zwischen

iPhone und anderen Programmen als iTunes unterbindet. Apple

sah dadurch das DMCA verletzt, das verbietet,

Informationen über Möglichkeiten zur Umgehung des

Digital-Rights-Management

auszutauschen. Genau das tat iPodhash aber in den Augen von Apples

Anwälten, welche die Seite Mitte November entfernen

ließen.

Der Gründer

von

BluWiki, Sam

Odio, sieht das

allerdings ganz anders. Odio betont, dass

die Entwickler nicht den Kopierschutz aushebeln wollten,

sondern lediglich eine Möglichkeit suchten, damit

auch Linux-Anwender ein iPhone nutzen können. Dementsprechend

hätte das Projekt auch gar nicht

versucht, das DRM FairPlay der Songs zu umgehen,

sondern wollte lediglich die

Datenbank entschlüsseln, um Apples Musikspieler nutzen zu können.

Auch die Bürgerrechtsorganisation Electronic

Frontier Foundation (EFF) rügt

Cupertinos Vorgehen. Es dürfe nicht verboten werden, über die

Technologie

zu diskutieren, die Apples Produkte an iTunes

bindet. Zudem

würde der Hashing-Mechanismus gar nicht das

Copyright der Lieder schützen, sondern sicherstellen,

dass das

iPhone nur mit iTunes vollwertig kommuniziert. EFF

hält es für wettbewerbswidrig, dass Apple damit

alle iPhone-Nutzer dazu zwingt, die hauseigene Software zu

benutzen.

Odio würde die Seite iPodhash gern wieder online stellen. Da er sich

aber ein Gerichtsverfahren gegen Apple nicht leisten kann, hofft er auf

die Hilfe von EFF und anderen Freiwilligen.

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Soweit ich weiss steht in den Anforderungen des iPhone Mac OS X oder Windows XP bzw. Vista. Wer die Systemanforderungen nicht erfüllt brauch sich auch nicht zu beschweren. (Nichts gegen Linux)

Tja, und wer ein Gerät kauft darf damit machen was er will.

Also es ist so ein Verhalten, dass mir Apple immer unsympathischer macht.

Linux is doch ehh voll fürn Arsch leute ... wer benutzt bitte heut zu tage noch Linux xD ....
also bitte....
und stimmt auch wenn man zu blöd ist das mit den Betriebssystemen zu checken deren Problem.
Es gibt immerhin Steam für Mac auch nicht, und keiner beklagt sich, weil dass halt so ist.

Linux-Bashing gehört hier nicht hin. Und wer ein Gerät kauft kann damit nicht machen was er will, siehe die Lizenz von Betriebssystemen. Ferner darf man auch sein eigenes Geld nicht verbrennen obwohl es einem gehört.

Das Rechtsverständnis vieler Nicht-Juristen ist meist schon zum todlachen... Mein Gott!

Ist doch aber schon schade das Apple sich so gegen Linux stellt. Basiert nicht OS X irgendwo auf dem selben Kern wie Linux? Oder irre ich mich da?
Ich kann eh nicht verstehen warum Apple nicht langsam mal iTunes für Linux raus gibt. Wenn es das gäbe könnte ich Apple ja wenigstens im Ansatz verstehen.
Was das angesprochene Rechtsverständnis angeht muss ich sagen das es schon schade ist das Anwälte so ein verdrehtes Rechtsverständnis haben. Und leider sind sie es die die Gesetze auslegen. Normaler gesunder Menschenverstand währe wohl meist besser.

Huch, also naja... Wenn ich hier immer wieder lese, wie sich die Leute durch ihr Bauchgefühl leiten lassen, und dann so Sachen behaupten wie: "Mein Geld darf ich nicht verbrennen..." dann bin ich heil froh, dass Gesetze von Anwälten ausgelegt werden und nicht durch ein Bauchgefühl. Im Übrigen legen auch Anwälte Gesetzte nur dort aus, wo sie vom Gesetzgeber entweder unklar, unbewusst oder bewusst unvollständig formuliert wurden. Letzteres nennt sich dann qualifiziertes Schweigen. Und das tun sie nach bestimmten Vorgaben.
Lange Rede kurzer Sinn: mit meinem iPod/iPhone, mache ich noch immer was ich will!
Nach Deutschem Recht: BGB 903
Nach Schweizer Recht: ZGB 641
Sehr ausdrücklich das Österreichische Recht: ABGB 353 und 354.
(Einfach mal danach googeln...)

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