Das Unangenehme vorweg: Wie alle Rechtsthemen, so ist auch diese Frage leidlich komplex. Denn es gilt, zu unterscheiden. Die Gewährleistung auf der einen Seite gilt im Verhältnis Verkäufer und Käufer, die Garantie auf der anderen (zumeist) zwischen Hersteller und Käufer. Im Falle Italiens, wo Apple selbst vertragsfreie iPhones 3G(S) anbietet, sind Garantie- und Gewährleistungs-Geber gleich. Das vereinfacht die Sache. Allerdings decken Garantie und Gewährleistung völlig Unterschiedliches ab: Die Gewährleistung besagt, dass ein Verkäufer für die Dauer von zwei Jahren Fehler, die schon bei der Übergabe der Sache vorhanden waren, beheben muss. Spätere nicht.
Die Garantie hingegen deckt im Falle des iPhones die meisten binnen eines Jahres auftretenden Fehler ab, ausgenommen Verschleißprobleme wie nachlassende Akkuleistung oder Kratzer durch die Benutzung. Ob Garantie oder Gewährleistung - welche Absicherung im Einzelfall für den Käufer günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten (wohl aber erklären, vgl. Mac Life 06.2009). Wohin er sich wenden muss, hingegen schon:
Ansprechpartner
Im Falle des iPhone 3G(S) aus Italien ist für die Gewährleistungsfragen der Händler vor Ort, also Apple Italien zuständig. Soll es ein iPhone aus Belgien sein, ist der belgische Verkäufer Ansprechpartner. Für deutsche Kunden ist das unangenehm, denn ein erneuter Trip nach Belgien oder Italien lässt sich meist mit den Reiseplanungen nicht vereinbaren. Abhilfe: Einschicken. Portokosten für Hin- und Rücksendung wird jedoch der Käufer tragen müssen.
Ähnlich im Falle der Garantie. Die kommt zwar zwischen dem global agierenden Unternehmen Apple und dem Kunden zustande, doch schließen die Garantiebedingungen aus, dass ein in Italien gekauftes iPhone von Apple in Deutschland repariert wird: "Apple ist berechtigt, die Garantie auf das Land zu beschränken, in dem [das iPhone ursprünglich verkauft wurde.]" Eine Klausel, auf die sich der Hersteller auch beruft: "Diese Bestimmung ist gültig und wird praktiziert", erläutert Apple-Pressesprecher Georg Albrecht. Womit er Recht haben dürfte: Einschränkungen von Garantien werden von der Rechtsprechung häufig akzeptiert. "Im Grundsatz besteht [bei den Garantiebedingungen] volle Vertragsfreiheit, da eine Pflicht zur Einräumung einer Garantie nirgends besteht", fasst der Jurist Westermann im Münchener Kommentar zum BGB die Lage zusammen.
Fazit
"Der Kunde muss also sein iPhone in Italien vor Ort zur Reparatur geben, dort wo er es gekauft", erklärt Albrecht. Was zwar auch per Post geschehen kann, doch in jedem Fall viel Aufwand bedeutet. Denn der Gang zum Apple-Servicepartner um die Ecke wird damit unmöglich. So ist das vertragsfreie iPhone, der Heilige Gral, nicht nur monetär teuer erkauft: Auch, wenn etwas schief läuft, sind lange Postwege und Reparaturzeiten mit einzukalkulieren. Wer kein Ersatzgerät zur Hand hat, sollte daher genau kalkulieren, ob das Risiko die Vorteile aufwiegt.
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Danke! das erleichtert denke ich vielen die Entscheidung nicht im Ausland zu kaufen.
ich frage mich dennoch, ob das korrekt ist. Hintergrund: wenn ich ein Auto in der EU kaufe, als z.b. in Frankreich, habe ich doch trotz allem das Recht auf Garantieleistungen. Und diese kann ich auch hier in Deutschland geltend machen..Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Das kommt auf die Garantiebedingungen an. Automobilhersteller geben traditionell eine europaweite oder sogar weltweite Garantie. Sie schränken sie also nicht örtlich ein, meist aber inhaltlich. Beispielsweise, indem sie sie an die Durchführung von Wartungsmaßnahmen in Vertragswerkstätten binden.
Apple hingegen schränkt seine Garantie nicht auf diese Weise inhaltlich ein, sondern nur örtlich. Nach deutschem Recht dürfte das zulässig sein. Auch in der EG-Richtlinie über Verbrauchsgüterkauf und Garantien ist nichts zu finden, was evident gegen eine solche Praxis spricht.
Mich würde dann interessieren wie es mit einer Garantieverlängerung aussieht. Soweit ich informiert bin gibt oder gab es beim iPhone 3G doch ein AppleCare Protection Plan. Bei Laptop gilt die 3 jährige Garantie dann Weltweit. Ist das beim iPhone dann auch so??? Wenn ich mir also ein Simlockfreies iPhone ab 499¤ kaufe bin ich ja bereit für die drei jährige Garantie zusätzlich in die Tasche zu greifen um so Apple Vor-Ort, also in Deutschland als Ansprechpartner zu haben, und ggf. nach ein oder zwei Jahren das iPhone mit Restgarantie zu verkaufen!
habe heute mein am freitag in italien bestelltes 3gs erhalten. das ging echt fix.
habe auch kein problem damit, es per post nach italien zum reparieren zu schicken.
wenn ich mir die kostenersparnis ausrechne, die ich ohne den t-knebelvertrag habe, wiegt es dieses risiko wieder auf.
Hast du das Iphone hier bestellt ? Mit deutscher Lieferadresse ?
Wenn ein Gerät in dem Land repariert werden muss, wo es gekauft wurde, weil es die Garantiebestimmungen so wollen, kann ich kein Problem erkennen, denn wenn ich das Gerät z.B. im Apple-Store abgebe, kann es zur Reparatur gerne nach z.B. Italien geschickt werden.
Kann mir jemand schreiben, ob der Garantiefall auch im "Erwerberland" angezeigt werden muss? Desweiteren interessiert mich, wie der Wortlaut für die weltweite Garantie aussieht. Eine weltweite Garantie macht keinen Sinn, wenn ich immer in das Herkunftsland zur Reparatur muss.
Schmunzeln müsste ich, wenn Apple im "Kleingedruckten" einen Ausschlusstatbestand in die Garantiebestimmungen hineinformuliert hätten, wo sich doch Apple in den USA genau darüber, bezogen auf Microsoft, lustig macht.
Weiß jemand wie es steht, wenn ich das Apple Care dazukaufe?