Dreistes Geschäftsmodell

Verletzt die Flipboard-App das Urheberrecht?

Die kostenlose iPad App Flipboard sammelt aktuelle Twitter- und Facebook-Nachrichten von Freunden des Anwenders und Textauszüge von Nachrichtenseiten. Diese werden in der App optisch aufbereitet und geben einen Infomationsüberblick. Die erfolgreiche App sorgt allerdings auch für Kritik. 

Von   Uhr

Kritisch setzt sich Gizmodo mit der iPad App Flipboard auseinander. Die App sammelt Inhalte von anderen Webseiten und präsentiert diese übersichtlich und im Magazinstil gemeinsam mit privaten Meldungen aus sozialen Netzwerken. Dazu scannt Flipboard hauptsächlich Webseiten von Verlagen und Nachrichtenseiten, ohne dabei auf deren RSS-Feeds zurückzugreifen.

Zwar präsentiert Flipboard nach eigener Aussage nur Kurzinhalte und keine vollständigen Artikel, doch reichen diese Textauszüge und Bilder der jungen Internet-geprägten Generation, um sich umfassend informiert zu fühlen. Also eine ideale App für die heutige Zeit, bekommt man doch einen komprimierten Überblick über Dinge, die einen interessieren könnten.

Dabei nutzt Flipboard eine ähnliche Technik wie die Nachrichten App Pulse, um Inhalte von Webseiten zu sammeln. Alle Inhalte laufen dann über die Flipboard Server auf die App. Nach eigener Aussage können die Benutzer der App dann zum vollen Artikel gelangen, wenn sie „Read on Web“ eingeben. Daher sehen sich die Macher von Flipboard eher als Beschaffer von Interessenten für die einzelnen Nachrichtenseiten. Ja, man geht sogar einen Schritt weiter und erhofft sich Einnahmen daraus, dass Verlage ihre Inhalte gezielt über Flipboard verbreiten und dieses finanziell honorieren.

Einige sehen das aber etwas anders und befürchten Urheberrechtsverletzungen durch Flipboard. Dies sei vor allen Dingen bei den von der Flipboard App gezeigten Fotos der Fall. Diese werden ebenso von Webseiten gesammelt und dann auf den Flipboard eigenen Servern in ein neues Raster gebracht und an jede Flipboard App versandt. Darunter Fotos, die teilweise von Zeitungen unter festen vertraglichen Voraussetzungen angekauft wurden.

Nun sagt Flipboard, man schalte sofort ab, wenn sich jemand über den Urheberrechtsverletzungen beschwere, doch bleibt fraglich, ob sich ein Rechteinhaber erst beschweren muss, um seine Rechte sicherzustellen?

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Leute, Leute, da programmiert ein kreatives Team ein sehr sehenswerte, intuitive, sehr nützliche, einfach zu bedienende App (von der sich so mancher App-Entwickler eine Scheibe abschneiden kann), und sofort kommt der "Hau-Drauf-Instinkt" hoch.

Zu jedem Artikel und jedem Bild wird die Quelle eingeblendet, und man erhält den direkten Link zu der Quelle.

Es wird endlich Zeit, für "das Netz" eine eigene Urheberrechts-Sprechung entwickelt wird.

Ich kann ja nachvollziehen, dass Webseitenbetreiber ihr Geld verdienen wollen und müssen, aber gleich von einem "dreisten Geschäftsmodell" zu reden.....finde ich persönlich überzogen.
Aurel

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