Sample-Clearing konkret

Wann brauche ich eine Genehmigung?

Die Ausführungen des BGH führen in konsequenter Anwendung zu folgender Checkliste:

• Handelt es sich bei dem Sample um eine Melodie?

• Bin ich in der Lage, das Sample selbst nachzuspielen?

• Hat das Sample für das von mir neu erstellte Musikstück noch prägenden Charakter, verblasst es also nicht hinter meinem neuen eigenständigen Werk?

Wenn nur eine dieser Fragen mit Ja beantwortet werden kann, ist eine Genehmigung der Rechteinhaber notwendig, und zwar nicht erst bei einer Veröffentlichung, sondern streng genommen schon bei der Herstellung des neuen Musikstückes, da es sich beim Erstellen des Samples selbst bereits um eine (ohne die entsprechenden Rechte unzulässige) Vervielfältigung handelt.

Woher bekomme ich eine Genehmigung?

Eine legale Nutzung setzt den Erwerb der notwendigen Nutzungsrechte von allen Rechteinhabern voraus. Vor dem Sampling müssen also im Regelfall sowohl die Nutzungsrechte von den Urhebern des Samples (Komponist und Texter) als auch von den Leistungsschutzberechtigten (ausübende Künstler und Tonträgerhersteller) eingeholt werden. Soweit Komponist und Texter ihre Nutzungsrechte auf die GEMA übertragen haben, ist diese für die Genehmigung zuständig, sonst der Urheber selbst. Die ausübenden Künstler haben ihre Nutzungsrechte zumeist auf den Tonträgerhersteller übertragen, sodass dieser hierfür der Ansprechpartner ist. Steht hinter der eigenen Produktion eine große Plattenfirma oder Musikverlag, übernehmen diese meist die Rechteklärung. Bei Eigenproduktion kommt man aber nicht darum herum, selbst bei den Beteiligten anzufragen, was ein langwieriges und aufwändiges Verfahren sein kann, das zudem oftmals nicht zum Erfolg führt. Eine übergeordnete Instanz, die die Rechte bündelt, gibt es leider nicht. Die Mitte der Neunziger gegründete Clearingstelle CMMV, der neben der GEMA noch andere Verwertungsgesellschaften angeschlossen waren und die die Rechtebeschaffung erleichtern sollte, wurde 2007 wieder aufgelöst, angeblich wegen mangelnder Nachfrage.

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