In einer mündlichen Verhandlung hatten die Münchener Richter bereits deutlich gemacht, dass sie dazu tendieren, dem Spieleverlag Recht zu geben. Denn der iTunes Store sei in ihren Augen ein Online-Laden und nicht nur eine Verkaufsplattform, so dass Apple wie jeder reale Händler auf Markenrechtsverstöße achten müsse.
In einer von den Richtern eingeräumten Zeit für Vergleichsverhandlungen einigten sich beide Parteien nun außergerichtlich. Details zu dem Vergleich wurden nicht bekannt gegeben.
Diskutiere mit!
Hier kannst du den Artikel "Streit um „Memory“: Ravensburger und Apple einigen sich außergerichtlich" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.
Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.