Bereits das „Summary Judgement“, fällte das Geircht zu Gunsten Apples. Psystar verletze, so die Richter, Apples Rechte durch die Modifizierung von OS X durch nicht autorisierte Software. Zudem würde der Digital Millenium Copyright Act verletzt da Psystar Entschlüsselungssoftware verwende.
Wie macrumors.com berichtet, haben sich die beiden Unternehmen inzwischen zumindest teilweise geeinigt: Psystar verpflichtet sich Apple eine bisher unbekannte Summe zu zahlen sobald das Unternehmen sämtliche Möglichkeiten auf Berufung ausgeschöpft hat. Im Gegenzug verzichtet Apple auf sämtliche Anklagen im Bezug auf Markenzeichen. Auch Rechtsbrüche von bundesstaatlichem Recht würden nicht weiter verfolgt.
Trotzdem erscheint ein für Psystar erfolgreicher Ausgang des Verfahrens als unwahrscheintlich. Damnach könnte sich das Unternehmen mit einem Verkaufsverbot der Mac-Klone und dem damit verbundenen Entzug der Geschäftsgrundlage konfrontiert sehen. Eine spekulierte Möglichkeit ist jedoch eine Auslieferung der Rechner ohne installiertem OS X, dafür aber mit der Rebel EFI Software die eine OS-X-Installation auf kompatiblen Rechnern erlaubt. Psystar würde somit nicht selbst gegen geltendes Recht verstoßen, sondern Käufer die Verletzung vornehmen lassen. Sofern sich Apple und Psystar nicht einigen beginnt das Hauptverfahren im Januar 2010.
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Bereits das „Summary Judgement [3] “, fällte das Geircht zu Gunsten Apples.