Video-Streaming: Die Entscheidungshilfe

Streaming-Anbieter im Vergleich: So gut sind Sky Online, Maxdome, Netflix und Co.

Welche Streaming-Dienste lohnen sich? Streaming-Plattformen mit Flatrates wie Netflix und Amazon Prime Video versuchen sich immer wieder gegenseitig mit neuen hochwertigen Serien und Filmen zu übertrumpfen. Doch auch ein Dienst wie Sky Online bietet einige Vorteile, die vielen Streaming-Interessierten kaum bewusst sind. Wir erläutern die Vor- und Nachteile der wichtigsten Anbieter und geben Tipps zur Handhabung.

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Maxdome, Watchever, Netflix, Amazon Prime Video, Sky Online – der Serien- und Film-Freund hat reichlich Auswahl bei Streaming-Anbietern, die ihm den Gang in die Videothek ersparen. Das Prinzip dieser Dienste ist meist ähnlich: Gegen eine monatliche Grundgebühr erhält der Kunde Zugriff auf die beim Anbieter vorhandenen Video-Inhalte in Form von Serien, Spielfilmen, Dokumentationen und mehr. Diese Inhalte lassen sich in der Regel im Browser und unterwegs mit Mobil-Apps auf Smartphone und Tablet abrufen. Darüber hinaus ermöglichen diverse TV-Set-Top-Boxen und HDMI-Sticks, die Inhalte auf das TV-Gerät zu bringen. Doch auch wenn man das Flatrate-Angebot eines Streaming-Dienstes meist schon für acht bis zehn Euro im Monat nutzen kann: Abonniert man sämtliche Dienste, wird das auf die Dauer teuer. Das muss aber auch nicht sein, da sich viele Dienste monatlich kündigen und problemlos bei Bedarf wieder reaktivieren lassen. So kann man je nach aktuellem Angebot eines Dienstes diesen oft auch kurzfristig wechseln. Im Folgenden geben wir darüber hinaus Tipps, welcher Anbieter für Sie möglicherweise dauerhaft die meisten Vorteile bietet.

Inhalte entscheiden

Ausschlaggebend für die Wahl eines Streaming-Anbieters sind in erster Linie die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte. Auch in dieser Beziehung funktionieren viele Anbieter ähnlich. Sie versuchen möglichst exklusive Serien und Filme zu lizenzieren, um das Angebot für den Kunden besonders attraktiv zu gestalten und sich von der Konkurrenz abzuheben. In der Regel sind solche Lizenzen allerdings zeitlich begrenzt, so dass Video-Inhalte meist nur für einen gewissen Zeitraum bei einem Anbieter zur Verfügung stehen. Im Anschluss werden sie von den Rechteinhabern wieder anderen Vertriebskanälen zugeführt. Um Kunden aufzuzeigen, welche Inhalte nur noch kurzfristig zur Verfügung stehen, fassen die meisten Anbieter solche Inhalte deshalb in Kategorien wie „Letzte Chance“ zusammen.

Geheime Netflix-Codes

Findige Zeitgenossen haben entdeckt, dass sich Netflix-Inhalte nach weiteren Kategorien und Genres durchsuchen lassen als es die Website des Streaming-Anbieters offiziell ermöglicht. Ersetzt man bei der URL nach dem Schema www.netflix.com/browse /genre/NUMMER den Platzhalter NUMMER etwa durch den Zahlencode 7700, listet die Webseite sämtliche Western auf. 8195 fördert „B-Horrorfilme“ zutage. Die komplette inoffizielle Code-Liste findest du hier: http://bit.ly/1JyF2lA

Besonders Netflix, aber auch Amazon und Sky geben als Anbieter darüber hinaus selbst Inhalte, die meist als „Originals“ bezeichnet werden, bei Produktionsfirmen in Auftrag oder erwerben die exklusiven Rechte an bestimmten Serien oder Filmen. Solche Inhalte stehen bei den betreffenden Anbietern dann meist unbefristet oder zumindest für einen langen Zeitraum zur Verfügung.

Netflix etwa beeindruckt schon seit geraumer Zeit mit vielen hochwertigen Serien, die exklusiv für die Streaming-Plattform entwickelt wurden. 2015 starteten bei Netflix zum Beispiel die beiden in Kooperation mit Marvel Television produzierten Comic-Adaptionen „Daredevil“ und „Jessica Jones“ oder die überaus gelungene Thriller-Serie „Narcos“. Amazon wiederum geht derzeit den ungewöhnlichen Weg, zunächst Pilotfolgen zu verschiedenen Serien zu produzieren und im Anschluss abhängig davon, wie gut diese bei den Zuschauern ankommen, die erfolgreichsten Projekte in Serie gehen zu lassen. 2015 etwa wurden so die Dramaserie „Hand Of God“ und die Science-Fiction-Story „The Man In The High Castle“ realisiert und exklusiv via Amazon Prime zur Verfügung gestellt.

Prinzipiell ist es natürlich schwer, einen bestimmten Dienst aufgrund seiner Inhalte zu empfehlen, da jeder Anbieter einige exklusive Highlights zur Verfügung stellt. Grundsätzlich muss man allerdings schon sagen, dass gerade Netflix und Amazon ihr Angebot immer attraktiver gestallten. Amazon etwa brachte als Streaming-Anbieter mit Flatrate 2015 die Zombie-Schocker-Serie „Fear The Walking Dead“ exklusiv nach Deutschland, wobei eine neue Folge jeweils kurz nach Ausstrahlung in den USA (synchronisiert!) zur Verfügung gestellt wurde. Auch die brillante Hacker-Serie „Mr. Robot“ nahm Amazon in diesem Jahr zeitnah zur US-Ausstrahlung ins Angebot auf. Wohlgemerkt: Wir sprechen hier immer von Flatrate-Services. Anbieter wie iTunes, bei denen Inhalte per Einzelabruf gekauft oder geliehen werden können, stellen Inhalte natürlich oftmals noch früher oder zumindest zeitgleich zur Verfügung.

Netflix produziert eigene hochwertige Serien wie „Marvel’s Jessica Jones“ und kann diese deshalb exklusiv anbieten.
Netflix produziert eigene hochwertige Serien wie „Marvel’s Jessica Jones“ und kann diese deshalb exklusiv anbieten. (Bild: Netflix)

Auch Maxdome bietet neben seinem Video Store ein Monatspaket an, das einige exklusive Inhalte enthält, die bei anderen Flatrate-Anbietern nicht zur Verfügung stehen. Bei Redaktionsschluss kommen Kunden unter anderem in den Genuss der dritten Staffel der Thriller-Serie „Hannibal“, des spannenden ABC-Highlights „Secrets and Lies“ oder der schrägen deutschen Mystery-Comedy „Meuchelbeck“.

Auch Amazon setzt auf exklusive Inhalte, die selbst in Auftrag gegeben werden.
Auch Amazon setzt auf exklusive Inhalte, die selbst in Auftrag gegeben werden. (Bild: Amazon)

Man sieht also: die Wahl des richtigen Anbieters fällt schwer. Prinzipiell empfiehlt es sich daher, kostenlose Testphasen auszureizen, sofern diese angeboten werden und im Anschluss die Augen offen zu halten, welcher Dienst gerade nach persönlichem Geschmack die besten Inhalte zur Verfügung stellt. Im Zweifelsfall kann man – wie gesagt – meist auch kurzfristig wechseln.

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