Tatsächlich war dem Beamten beim Anhalten des Fahrzeugs bereits klar, dass er es mit einem Testwagen der Firma Google zu tun hatte, wie aus dem Blogeintrag des Mountain View Police Department hervorgeht. Gemäß der mit Google vereinbarten Betriebserlaubnis für seine autonomen Vehikel, darf auf Straßen mit Tempolimit von bis zu 35 Meilen pro Stunde gefahren werden. Und genau dieser Grenzfall hatte sich vor der Verkehrskontrolle ereignet.
Es ging dem Polizisten also nicht darum, einen Strafzettel zu verteilen. Vielmehr wollte er die Gelegenheit nutzen, von den Insassen zu erfragen, wie ein Google-Auto auf bestimmten Streckenabschnitten seine Fahrtgeschwindigkeit auswählt. Die Erläuterung des Tatbestands der Verkehrsbehinderung dürfte von dem beflissenen Gesetzeshüter nur pro forma zum Besten gegeben worden sein. Aber ein kleiner Plausch mit den hellen Köpfen von Google konnte ja der eigenen Fortbildung kaum schaden. Auch wenn Google und die Polizei regelmäßig informative Treffen arrangieren.
Schon seit einem halben Jahr mischen sich die stets mit einem Testfahrer, Lenkrad und Pedalen bestückten Google-Autos in den öffentlichen Straßenverkehr. Nach den umgerüsteten Autos von Toyota und Lexus, die seit 2009 bereits über eine Millionen Testmeilen absolviert haben, setzt Google mittlerweile auf die komplett selbst-konstruierten Wagen mit präziser Sensorik und ständig verbesserter Software.
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