Wer die Teilen-Funktion auf Facebook verwendet, um Posts anderer Nutzer zu teilen, macht sich unter Umständen strafbar und muss gegebenenfalls mit einer hohen Geldbuße rechnen, meldet das Branchen-Magazin Meedia. Wenigstens erging es so der Inhaberin einer Fahrschule, die einen Bericht der Tageszeitung BILD geshared hatte und nun vom Fotografen der dazugehörigen Aufnahme auf 1.800 Euro verklagt wurde. Bei der Aufnahme handelt es sich um Marco Reus, der aus seinem Sportwagen stieg und dabei fotografiert wurde. Da der Fotograf beim geteilten Facebook-Post nicht als Urheber genannt wurde, zog er vor Gericht, das zu seinen Gunsten entschied.
Wie der Medienanwalt Solmecke erklärt, handelt es sich dabei um ein Problem, das der teilende Facebook-Nutzer kaum vermeiden kann. Das heißt: Der teilende Facebook-Nutzer kann weder verhindern, dass Facebook das Bild zeigt, noch hat er Platz, um den Namen des Urhebers anzufügen. Insofern dürfte diese Abmahnung beziehungsweise Strafe für die Inhaberin der Fahrschule besonders überraschend gekommen sein.
Um derartige Abmahnungen künftig zu vermeiden, so Solmecke, müssen die Betreiber der Webseiten dafür sorgen, dass die Bilder auch problemlos über die Sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Sollte dem nicht so sein, könnte dadurch eine Abmahnwelle losgetreten werden, die für die Anwälte eine lukrative Einnahmequelle darstellen. Insofern müssen sich die Betreiber der Webseiten von den Rechteinhabern vorab die Reche sichern, um zu gewährleisten, dass ihre Beiträge problemlos über Facebook und Co. geteilt werden können. Letzteres ist im vollen Interesse der Webseiten-Betreiber, da diese über die Teilen-Funktion die Reichweite ihrer Beiträge erhöhen.
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Der Fotograf verliert doch seine Bildrechte an Facebook beim hochladen?
Das deutsche Urheberrecht sieht die "Aufgabe" von Urheberrechten nicht vor. Kurz: In Deutschland ist es unmöglich sein Urheberrecht aufzugeben oder abzugeben. Es werden stattdessen Nutzungsrechte vergeben. Die können exklusiv sein oder nicht. Bei einem Upload auf Facebook, gibt man nicht sein Urheberrecht an dem Foto auf. Man räumt nur ein, dass es auf Facebook als Plattform dargestellt werden, und ich glaube, dass FB es für eigene Zwecke wie Werbung benutzen darf. Aaaber: Die Frau ist nicht Teil der Firma Facebook. Sie wird nicht von der Klausel abgedeckt. Daher hat sie urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung verwertet. Aber das wohl weitreichenere oder größere Problem ist, dass FB mit dem Teilen von Inhalten nicht ganz auf der Höhe mit deutschem Urheberrecht ist. Meines Wissens nach, wäre dafür eine Art Teilen-Sperr-Option für einen Post notwendig, da das deutsche Recht wiederum eine "automatische" Erlaubnis zur Verbreitung ausschließt. So gesehen ist es die Verantwortung eines jeden Users nur Material zu verwenden oder gar zu teilen, bei dem er sich sicher sein kann, dass er damit keine Urheberrechte verletzt. Ungeachtet dessen, dass die breite Masse der FB-User (aber halt nicht jeder) normalerweise beim Publizieren in ihrem Profil das Teilen an sich wohl in Kauf nimmt.
So ein Unfug! Wieder einmal völlig unlogische Geldmacherei.
1. Ich behaupte mit dem Teilen ja nicht dass es mein Bild ist. Somit mache ich ja eher Werbung für den Urheber, auch ohne Ihn explizit zu nennen. Anders ist es wenn ich es als mein Werk ausgebe, dann ist natürlich falsch.
2. Wenn irgendeine Publikation den facebookschen Teilen Knopf beinhaltet, kann ein Teilen unmöglich zu einer Abmahnung führen. Dass ein Gericht sich auf solch eine Klage mit unseren Steuergeldern einlässt und dann auch noch der falschen Seite recht gibt ist mir schleierhaft.
3. Selbst wenn es keinen Teilen Knopf gibt und jemand nur den Link postet der dann geteilt wird...in jedem Fall gelangt man wieder auf die Ursprungsseite die den Urheber klar macht.
Es bleibt letztlich nur ein einziger Tatbestand unter dessen Umständen ich die Klage als legitim ansehen würde und zwar wenn man sich gezielt nur das Bild aus dem Bericht kopiert und dieses postet. Selbst dann muss aber höchstens der Poster der klar einen Rechtsverstoß begangen hat zur Rechenschaft gezogen werden und nicht der Teiler der einen völlig legalen Vorgang durchführt.