Apple Watch: Uhr am Steuer - wird das teuer?

Die Bild-Zeitung hat eine Diskussion um die Strafbarkeit der Nutzung der Apple Watch als Autofahrer losgetreten. Rechtsanwalt Stephan Dirks sieht das ganz anders. Zwar ist es in der Tat möglich, sich mithilfe der Apple Watch strafbar zu machen. Allerdings wird man sich dafür sehr anstrengen müssen. Die Konsequenzen für jemanden, der die Apple Watch am Steuer so verwendet, wie die Uhr gedacht ist, sehen ganz anders aus.

Von   Uhr

Wo schon der normale Zeitungsjournalist nicht um die Aufgabe zu beneiden ist, jeden Tag eine ganze Zeitung mit Nachrichten füllen zu müssen, so dürfen wir den durchschnittlichen Redakteur der Bild-Zeitung hierfür umso mehr bemitleiden. Muss er doch nicht etwa irgendeine Zeitung voll bekommen, sondern das Hauptorgan deutscher Stammtische bespielen. Und hierfür reichen einfache Nachrichten natürlich nicht aus. Wo beim „Probsteier Herold“ notfalls eine Meldung über den anstehenden Weihnachtsbasar des örtlichen Pflegeheims eingeschoben werden kann, steht der BILD-Journalist vor ganz anderen Aufgaben: Er braucht eine Schlagzeile!

Aufreger müssen her, täglich, manchmal um jeden Preis – „Only Bad News is good News“! Dass diese uralte Reporterweisheit auch im 21. Jahrhundert in vielen Redaktionsstuben gelebt wird, können wir tagtäglich in den Medien bewundern.

Jüngstes Beispiel: die Aufregung um die Apple Watch und die Frage, inwieweit der stolze Besitzer sie eigentlich nutzen darf, während er ein Fahrzeug führt. Ob es sich dabei um eine rein praktisch besonders sinnvolle Frage handelt – wer von Ihnen, liebe Leser, ein entsprechendes Wearable trägt, möge die Situation kurz nachspielen und sich sodann fragen, ob diese Nutzungssituation wirklich das ist, was ihnen für die nächste Zeit vorschwebt – das soll uns an dieser Stelle nicht weiter ablenken, und es hat ja auch die „BILD“ nicht interessiert, als sie Anfang Juni titelte: „Fahrer können sich mit Smartuhr strafbar machen“.

Und man muss der Zeitung mit den großen Fotos, den großen Buchstaben und den großen Talenten auf der Titelseite ja zu Gute halten: Sie hat irgendwie Recht. „Fahrer“ können sich tatsächlich mit einer Smartuhr „strafbar“ machen. Zum Beispiel: indem sie sie während der Fahrt zum Telefonieren benutzen, und dabei ihren Gesprächspartner unflätig beschimpfen (strafbar als Beleidigung, § 185 StGB). Oder aber, indem sie die Smartuhr ihrem Beifahrer wegnehmen, um sie sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen (strafbar als Diebstahl, § 242 Abs. 1 StGB). Schließlich wäre auch denkbar, dass eine Smartuhr als Waffe eingesetzt und einem anderen Verkehrsteilnehmer an den Kopf geworfen wird, hier bewegen wir uns dann im Bereich der Körperverletzung, was sage ich: sogar der „gefährlichen“: § 224 Abs. 1 Nummer 4 StGB (Tatalternative „Waffe oder gefährliches Werkzeug“).

Dem sehr aufmerksamen Leser fällt bereits auf : Auf die mehr oder minder „smarten“-Funktionen der Uhr (Telefonieren, Facebook-Status ablesen) kommt es dabei nicht einmal an! Man mag sich also fragen, warum die BILD diesen hochbrisanten Sachverhalt erst jetzt aufgreift.

Wie bitte? Sie sind der Ansicht, Die Sache sei ganz anders gemeint gewesen? Es soll der BILD ums Telefonieren am Steuer gehen? Mit der Smartwatch?

Als Rechtsanwalt mit Restvertrauen in die vierte Gewalt („Presse“) halte ich diese Deutung nun aber für völlig abwegig, entgegne ich Ihnen da. Denn beim Springer-Verlag arbeiten doch – und so viel weiß ich aus eigener Erfahrung! – viele Juristen, so viele sogar, dass einer darunter sein müsste der weiß: Auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist niemals strafbar sondern führt allenfalls zu einer (im Vergleich mit einer Geldstrafe exorbitant mickrigen) Geldbuße und Punkten im Verkehrszentralregister.

Und nicht einmal das gilt für die Apple Watch, denn selbst wenn man die offenkundigen Unterschiede zwischen einem Mobiltelefon und einer Uhr einmal außer Acht lässt, so ist doch immer noch offensichtlich, dass die Smartwatch beim Telefonieren in der Regel weder „aufgenommen“ oder in der Hand „gehalten“ werden muss. Vom Nichtvorhandensein eines „Hörers“ ganz zu schweigen (von beidem spricht aber § 23 StVO, der die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer regelt).

Also: keine Strafe, wohl nicht einmal eine Geldbuße durch die Nutzung der Apple Watch am Steuer. Wir dürfen uns wieder abregen. Und vielleicht weiter ein bisschen Mitleid mit dem armen Redakteur haben, der jeden Tag aus einer Mücke einen Elefanten machen muss.

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Alle, ausser Bild, waren im Bilde.

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