Adobe wurde erfolgreich verklagt, weil das Unternehmen aufgrund einer falschen Aussage eine einstweilige Verfügung gegen einen Gebrauchtsoftware-Händler erwirken konnte. 2010 wurde diese Verfügung erlassen. Adobe bekam dafür nun die Quittung in Form eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 173/15). Zinsen und Prozesskosten muss Adobe ebenfalls bezahlen. Ein Revision wurde nicht zugelassen.
Usedsoft hat in einer eigenen Pressemitteilung klar gestellt, dass Adobe 2010 "fälschlicherweise behauptet" habe, Usedsoft sei es nicht erlaubt, Adobe-Volumenpakete aufzuteilen und die Einzellizenzen weiter zu verkaufen. UsedSoft bekam dadurch die Einstweilige Verfügung aufgebrummt, die es dem Unternehmen verbot, weiter so vorzugehen.
Außerdem hatte Adobe Kunden von UsedSoft abgemacht und ihnen mit Konsequenzen gedroht, falls dieses die nach dem damaligen Befinden illegal genutzte Software weiter einsetzen würden.
Aufsplittung von Volumenlizenzen durch UsedSoft legal
Schon 2010 strengte Usedsoft eine Widerklage gegen Adobe an und bekam 2012 Recht. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Softwarehandel (PDF) solle auch bei Volumenlizenzen angewendet werden, urteilte damals das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Bundesgerichtshof urteilte genauso noch einmal im Dezember 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof diese Auffassung.
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