Ausleihe oder Besitz?

iTunes Store: Songs lassen sich nicht vererben, Bruce Willis will klagen

Wohl nicht ganz so spektakulär wie „Apple vs. Samsung“, aber dennoch interessant könnte ein bevorstehender Prozess werden: Bruce Willis vs. Apple. Der Hollywood-Star will gegen Apples Lizenzbedingungen vorgehen, da diese ihm angeblich nicht erlauben, seine Bibliothek an seine Kinder weiterzuvererben. Ein Kampf gegen Windmühlen?

Von   Uhr
1 Minute Lesezeit

Wie das britische Boulevard-Blatt „The Sun“ schreibt erlauben die aktuellen Lizenzbedingungen lediglich das Ausleihen von Songs und nicht etwa den Eigentum. Stirbt der Eigentümer, erlischt das Recht auf die Nutzung der Titel. Sollte der in Idar-Oberstein geborene Schauspieler nicht erfolgreich sein, könnte alternativ auch eine Treuhand seine über „viele, viele iPods“ verteilte Bibliothek für seine Nachfahren verwalten.

Große Erfolgschancen dürfte der „Stirb Langsam“-Darsteller allerdings nicht haben, da auch er wie jeder iTunes-Anwender Apples Lizenzbedingungen einmal akzeptiert hat. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Lizenzbedingungen tatsächlich im Weg stehen: Weder in der US-Version noch in Deutschland enthalten die iTunes-AGB Bedingungen, mit denen die Übertragung der Nutzungslizenz von Musik, beispielsweise als Teil eines Erbes, eingeschränkt wird. Lediglich Apps aus dem iTunes und Mac App Store können laut Apple nicht übertragen werden.

Der Wahrheitsgehalt der Sun-Story darf somit bezweifelt werden. Wie Willis' Frau Emma Heming per Twitter mitgeteilt hat, sei die Geschichte „not true“ – nicht wahr.

Mehr zu diesen Themen:

Diskutiere mit!

Hier kannst du den Artikel "iTunes Store: Songs lassen sich nicht vererben, Bruce Willis will klagen" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.

Also lieber die CD kaufen und überspielen - die kann ich vererben.

Richtig! iTunes say's no! Hehehehehehe

"Wie Willis' Frau Emma Heming per Twitter mitgeteilt hat, sei die Geschichte „not true“ – nicht wahr."

Warum berichtet ihr dann darüber?

"Not true"? Kein Wunder, denn der berühmte Hollywoodakteur stammt aus Idar-Oberstein. Wer der andere Herr Willis ist, und wer Ida Oberstein ist, ist dagegen nicht überliefert.

Auch wenn die Geschichte nicht wahr ist, die Frage bleibt trotzdem: Kann ich die Nutzungsrechte vererben?
Zum Beispiel aufgeteilt an mehrere Leute, dann ist das Weitergeben des Passwortes keine Lösung.
An die Redaktion: Was meint Ihr ?

Interessantes Thema. Da zur Erbmasse ja auch Rechte gehören, müsste die Vererbung von ausgeliehener Musik doch auch möglich sein, oder? Man wird wohl auch an der Rechtmäßigkeit der Apple-AGB zweifeln dürfen, nicht selten sind Klauseln darin unwirksam, nur stört sich selten jemand daran.

Mir fällt da nur ein:

Die größte Lüge der Menschheit ????

Ja ich habe die AGB's GELESEN und VERSTANDEN, und bin mit diesen EINVERSTANDEN.

Noch ein Vorschlag wer hat schonmal die kompletten AGB's gelesen und so wie ich "lügt" :-)

Nur weil man mit den AGB einverstanden ist, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch wirksam sind. Oftmals hat man doch gar keine andere Chance als diese zu akzeptieren.

Ich bin mir sehr sicher, wenn man eine genaue AGB Kontrolle der Apple-AGB macht (§§ 305ff. BGB), dürften einige Klauseln unwirksam sein.

ich habe doch die lieder bezahlt. folglich gehoeren sie mir doch. dann ist es widerum egal was, oder wem ich sie weiter gebe, od. vererbe. oder sehe ich da was falsch? wen ich ein mercedes kaufe muss ich nach meinem ableben auch nicht an mercerdes zurueckgeben.

da liegst du leider wie so viele falsch!

du erwirbst niemals einen song, film, computerspiel etc. als eigentum. es bleibt immer das eigentum des urhebers, in diesem fall der band. apple ist via itunes lediglich dazu befugt, dir ein sogenanntes EINGESCHRÄNKTES nutzungsrecht gegen eine schutzgebühr zu verkaufen. das nutzungsrecht bestimmt der urheber, also in welchem umfang du wie das stück nutzen darfst.

im digitalen umfeld stellt dir der urheber eine kopie (dazu zählen auch CDs, DVDs, Blurays etc.) mit daran geknüoften bedingungen zur verfügung. mehr nicht!

was die weitergabe nach dem tod angeht. OFFIZIELL nicht gestattet, da ein an PERSONEN vergebenes nutzungsrecht mit dessen ableben erlischt. erwirbt dies eine FIRMA, so erlischt dies erst mit schließung dieser, wenn nicht anders definiert.

natürlich kontrolliert das niemand! im analogen umfeld (feste datenträger) sowieso nicht. im digitalen kann ich mir für die zukunft vorstellen, dass wenn der itunes account eines verstorbenen abgemeldet wird, die lieder in der cloud gesperrt werden und beim nächsten anschluss des iphones etc. ein netter hinweis erfolgt ;-) aber soweit sind apple und die musikindustrie noch lange nicht.

in der automobilbranche kannst du mit deinem auto auch nicht alles machen, sobald du es gekauft hast. klar kannst du es tunen, umlackieren etc. aber sobald es an einen öffentlichen auftritt geht und damit die marke mercedes an sich in verbindung steht, solltest du dir vorher sämtliche genehmigungen eingeholt haben. denn das in form gepresste blech gehört dir, die marke noch lange nicht ;-)

Hast du dir die Lieder gekauft, oder nur das recht sie zu hören ? Bei Software von Apple kaufst du ja auch nicht die Software, sondern nur das recht sie zu benutzen. iOS-Apps kann man ja auch nicht weiter verkaufen.

Eigentlich sollte eine Privatkopie erlaubt sein - und damit auch ein Weitervererben. Man darf dabei nur keinen Kopierschutz umgehen (ausgenommen erneute Aufnahme des Liedes, z. B. von Soundkarte) oder gar Kopien der Musik gewerblich vertreiben. Aber eine Kopie unter Verwandten und Bekannten zu verteilen ist eigentlich erlaubt.
Quelle: http://www.test.de/Musik-und-Filme-kopieren-Geraubt-oder-erlaubt-1251490-1252410/

Und auch wenn es verboten sein sollte, wer merkt das schon? (Ich will euch hier zu nichts potenziell Illegalem anstiften.) ;-)

Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.