Der Warenzeichenschutz soll für Online-Angebote gelten, sowie den Bereich von Unterhaltungsdiensten, speziell das Veranstalten von Konzerten, abdecken. 9 to 5 Mac und Gizmodo halten es nicht für ausgeschlossen, dass iTunes in der Wolke ebenfalls diesen Namen trägt, oder Apple Livekonzerte überträgt.
Darauf liefert der Antrag von Apple allerdings keine Hinweise, auch die Grafik entspricht dem aktuell von Apple verwendeten Logo. All dies ist natürlich weniger spannend als eventuell live eingesungene “offene Briefe” - und warum soll nicht ein Gesangs-Trio aus Cupertino (Jobs, Schiller, Cook) die Nachfolge der drei Tenöre antreten?
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Ich glaube die wollen "iTunes LIVE" ein Music Streaming Dienst einrichten ;)