Die Kläger hätten in dem Fall versäumt nachzuweisen, dass der iPod ein unverhältnismäßig hohes Risiko darstelle, einen Hörschäden zu erleiden. Die Klage behauptete, dass das Design der iPod Kopfhörer dazu ermutigt, sie tief in den Ohrkanal einzuführen und deshalb das Risiko für einen Hörschaden groß sei. Dazu trage auch die fehlende Isolierung gegen Umweltgeräusche sowie die nicht sehr genaue Lautstärkeanzeige bei.
Richter David Thompson führte aus, dass die Kläger nicht darstellen konnten, dass Musik hören mit dem iPod ein unverhältnismäßig hohes Risiko für Hörschäden bedeute, sondern lediglich darauf hinweisen, dass ein iPod sicherer gebaut werden könne. Die Kläger, die auf finanzielle Entschädigung, neudesignte Kopfhörer und verbesserte Sicherheitswarnhinweise beim Produkt hofften, hätten selbst aber keinen Schaden erlitten.
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"[...] Die Kläger, die auf finanzielle Entschädigung, neudesignte Kopfhörer und verbesserte Sicherheitswarnhinweise beim Produkt hofften, hätten selbst aber keinen Schaden erlitten." Das hört sich für mich wie reine "Geldmacherei" an.
Amerika halt...
Dass hier die Klägerin abgeblitzt ist, ist nicht verwunderlich. Vor Gericht zählen nur harte Fakten und mit solchen wagen Behauptungen wird man nie Erfolg haben. Für einen gerichtlichen Erfolg hätte eine wissenschaftliche Studie den Beweis erbringen müssen, dass es durch das Design des Kopfhörers zu einer Schädigung der Ohren kommen kann und dass es einen direkten Bezug zu eben jenem gekauften Gerät gibt. Da hat wohl jemand nicht richtig aufgepasst und sich gedanklich schon einmal ein Bad im Geld genehmigt.