Urteil

Unterschlagener iPhone-Prototyp: Bewährungsstrafe, gemeinnützige Arbeit & Geldstrafe

Erinnern Sie sich noch an die Unterschlagung des angeblich gefundenen iPhone-Prototyps, der dann dem Technikblog Gizmodo zugespielt wurde? Die beiden Angeklagten haben sich vor Gericht zu der unerlaubten Weitergabe des iPhones bekannt und eine milde Strafe erhalten. 

Von   Uhr
1 Minute Lesezeit

Brian Hogan und Sage Wallover waren angeklagt, einen angeblich gefundenen Prototyp des iPhone 4 an das Technikblog Gizmodo verkauft zu haben, das daraus natürlich eine große Story machte. Den smarten Prototyp hatte ein nicht so smarter Apple-Mitarbeiter in einem deutschen Biergarten in Redwood City, Kalifornien verloren.

Nach einem kalifornischen Gesetz aus dem Jahr 1872 ist eine Person, die verlorenes Eigentum findet und weiß, wem es gehört, es aber dennoch selbst verwendet, des Dienstahls schuldig. Das haben die beiden zugegeben, was im amerikanischen Recht einem sich schuldig bekennen gleichkommt und dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, die Angeklagten strafrechtlich zu verurteilen. Allerdings kann das Geständnis nicht genutzt werden, um eine Zivilklage gegen die beiden Männer folgen zu lassen.

Der Staatsanwalt hätte beide gern hinter Gittern gesehen, doch der Richter entschied – da Hogan und Wallover bislang unbescholtene Bürger waren – es bei einem Jahr auf Bewährung, 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe in Höhe von 250 US-Dollar zu belassen.

Apple, das damals darauf gedrängt hatte, den Fall durch die örtliche Polizei untersuchen zu lassen, wollte das Urteil nicht kommentieren.

Mehr zu diesen Themen:

Diskutiere mit!

Hier kannst du den Artikel "Unterschlagener iPhone-Prototyp: Bewährungsstrafe, gemeinnützige Arbeit & Geldstrafe" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.

Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.