Joaquín Almunia von der europäischen Wettbewerbskommission gibt seine Zufriedenheit über Apples in diesen zwei Punkten veränderte Firmenpolitik zu Protokoll. Die Wettbewerbsregeln funktionierten nachweislich selbst ohne Gerichtsverhandlungen. Mehr als die nun eingestellte Untersuchung der Rechtslage war nicht erforderlich gewesen.
Adobe hatte bei der US-amerikanischen Handelskommission offiziell Beschwerde über Apple eingelegt, dass die Portierung von Flash-Anwendungen zu iOS-Apps am Markt zugelassen werden müsse. Und weshalb zum Beispiel deutsche Apple-Vertragswerkstätten bei französischen iPhones Garantieleistungen zu verweigern hatten, wollte sich auch lange nicht jedem Kunden restlos erschließen.
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